
Bauherren, die ein unbebautes Grundstück erwerben und dieses anschließend bebauen lassen, müssen häufig sowohl auf das Grundstück als auch auf die Kosten des Hausbaus Grunderwerbsteuer zahlen. Gegen diese gängige Praxis der Finanzämter ist jetzt beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren anhängig (Az. II R 7/12). Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Betroffene Bauherren könnten unter Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Nur so profitierten Bauherren von einem möglichen positiven Ausgang des Verfahrens und erhielten Steuern erstattet. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Ehepaar ein unbebautes Grundstück erworben und einige Wochen später mit einem Bauunternehmen einen Bauvertrag über die Errichtung eines Doppelhauses abgeschlossen. Das Finanzamt hatte dabei die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück erhoben, sondern ging von einem einheitlichen Vertragswerk aus und unterwarf zusätzlich den Wert der Bauleistung der Grunderwerbsteuer. Nach erfolglosem Einspruch erhob das Ehepaar Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht und bekam Recht (Az. 7 K 192/09 und 7 K 193/09). Das Gericht sah in dem Erwerb des Grundstücks und dem späteren Abschluss des Bauerrichtungsvertrages zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Verträge seien an verschiedenen Tagen in verschiedenen Urkunden und darüber hinaus auch von verschiedenen Vertragspartnern über verschiedene Leistungsgegenstände geschlossen worden. Daher falle Grunderwerbsteuer nur für den Grundstückserwerb an. Quelle: Haus & Grund Deutschland

LED sind die Glühbirnen der Zukunft. Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) kommen in jedem dritten Haushalt mittlerweile LED (Light Emitting Diodes) zum Einsatz. Gegenüber einer herkömmlichen Glühlampe spart eine vergleichbare LED mehr als 80 Prozent Strom ein. Mit einer Brenndauer von bis zu 15.000 Stunden sind LED sehr langlebig und wahre Energiesparwunder. Sie überstehen problemlos häufiges Ein- und Ausschalten, sind robust und daher auch für den Einsatz im Freien geeignet. Nach dem Einschalten erreichen die Lampen umgehend ihre maximale Helligkeit. Die Lampen sind in der Anschaffung bislang zwar recht teuer, rechnen sich aber durch die großen Einsparungen sehr schnell. Ein weiterer Vorteil von LED: Diese Lampen enthalten anders als Energiesparlampen keinerlei Quecksilber. Aufgrund ihrer elektronischen Bauteile müssen ausgediente LED-Lampen trotzdem – wie andere elektrische oder elektronische Geräte auch – fachgerecht bei einem kommunalen Wertstoffhof oder über Sammelstellen beim Fachhändler entsorgt werden. Das Angebot an effizienten Lampen ist in den vergangenen Jahren immer vielfältiger geworden. Neben LED können Verbraucher auf energieeffiziente Halogenlampen oder Energiesparlampen zurückgreifen. Der „Kleine Ratgeber für den Lampenkauf“ zeigt auf einen Blick, worauf Verbraucher beim Kauf energieeffizienter Lampen achten sollten und gibt Tipps zur Wahl der passenden Helligkeit und Lichtfarbe. Mit einem Ratgeber unterstützt die Initiative EnergieEffizienz der dena unter www.stromeffizienz.de Verbraucher bei der richtigen Lampenwahl. Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Augsburg, dass die Kosten für die Anbringung neuer oder die Reparatur beschädigter Namensschilder nicht unter die allgemeinen Betriebskosten fallen. Somit können Vermieter die Kosten auch nicht auf ihre Mieter umlegen (AZ 21 C 4988/11). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter genau dies getan und für das Jahr 2010 die Kosten für Namensschilder in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt. Dies wollten die Mieter nicht akzeptieren und reichten Klage ein. Das Amtsgericht Augsburg gab nun aktuell den Mietern recht. Kosten für Klingel- oder Namensschilder sind laut Gericht keine umlagefähigen Kosten und müssen daher von dem Mietparteien nicht übernommen werden.

Hauseigentümer können laut Verband Privater Bauherren e.V. bei ihrer Steuererklärung einen Teil der Handwerkerrechnungen geltend machen: Zwanzig Prozent von insgesamt 6.000 Euro Rechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind immerhin 1.200 Euro. Vorausgesetzt, es liegt eine ordentliche Rechnung vor, die per Überweisung bezahlt wurde. Abzugsfähig sind alle Handwerker- und Renovierungsarbeiten am eigenen und selbst bewohnten Haus. Und zwar die reinen Arbeitskosten ebenso wie die Fahrtkosten und die anteilige Mehrwertsteuer. Nicht abzugsfähig sind allerdings Materialkosten. Weitaus lohnender kann es aber sein, die Kosten - und damit auch die Rechnungen - von Beginn an niedrig zu halten. Vorsichtig sein sollten Hausbesitzer bei kleineren Aufträgen, Reparaturen oder Gartenpflege. Viele Firmen möchten hier auf Stundenlohnbasis arbeiten und bieten den Hausbesitzern oft auch an, die Materialien für sie einzukaufen und sich dann die Auslagen vom Auftraggeber erstatten zu lassen. Der VPB warnt davor, solche Angebote unbesehen anzunehmen, denn oftmals stimmen ursprüngliches Angebot und Abrechnung nicht überein. Einen umfassenden Ratgeber zum Thema "Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen" finden Interessierte unter www.vpb.de.

In einem aktuellen Urteil entschied das Oberlandesgericht Schleswig, dass Vermieter von Gewerberäumen eine Fremdenverkehrsabgabe nicht automatisch auf die Mieter umlegen können. Dies geht nur dann, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde (AZ 4 U 134/11). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter eines Fachmarktzentrums von seiner Mieterin eine Nachzahlung der Betriebskosten gefordert. Er vertrat die Meinung, dass die Fremdenverkehrsabgabe zu den Nebenkosten gehört, für die die Mieterin aufkommen müsse. Das Oberlandesgericht Schleswig gab nun aktuell der Mieterin recht. Die Begründung: Die Umlage von betrieblichen Kosten erfordert eine eindeutige Vereinbarung, die im Mietvertrag festgehalten wird.

Immobilieninteressenten aus der Region Köln und Umgebung bietet die diesjährigen Kölner Immobilienmesse am 12. Mai 2012 zahlreiche Wohnungs-, Haus- und Neubauangebote aus erster Hand. Ob Mieten, Kaufen oder investieren - die regionalen Aussteller bieten ein breites Beratungsportfolio. Neben Beratung und Information warten auf der Messe ebenfalls verschiedene Fachvorträge rund um die Immobilie, die sich unter anderem mit rechtlichen Fragen oder Finanzierungsthemen beschäftigen. Messedaten auf einen Blick Messetermin 12.05.2012 - 12.05.2012 Messeort Gürzenich Köln Martinstr. 29-37 50667 Köln Öffnungszeiten 10 bis 18 Uhr Eintritt frei!
Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Thema Energiesparen und reduzieren mit verschiedenen Maßnahmen ihren Energiebedarf rund um Haus und Garten. So regeln gerade in den Sommermonaten wieder viele Hauseigentümer ihre Warmwassertemperatur herunter. Der Verband Privater Bauherren warnt jedoch davor, gerade in diesem Bereich zu sparen. Denn in lauwarmen und wenig benutzten Wasserleitungen ist das sonst so gut kontrollierte Lebensmittel Wasser anfällig für Keime. Diese können sich bei stehendem Wasser im häuslichen Leitungsnetz ausbreiten und Krankheiten verursachen. Wohn- und Bauexperten empfehlen deshalb, die Wassertemperaturen im Alltag bei mindestens 55 Grad oder mehr zu halten und die Leitungen nach längerer Abwesenheit erst einmal gründlich mit heißem Wasser durchzuspülen, bevor es wieder zum Trinken benutzt wird. Sicher sind ebenfalls niedrige Temperaturen, denn in zehn Grad kaltem Wasser gedeihen die Keime nicht. Weitere Informationen sind unter www.vpb.de erhältlich.

Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland teilt aktuell mit, dass der Europäische Rat eine Richtlinie des Parlaments entschärft hat, nach der Mitgliedsstaaten wie Deutschland den Energiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent bis 2050 senken müssen. Haus & Grund zufolge weisen die Wohngebäude in Deutschland bereits im Durchschnitt einen hohen energetischen Standard auf und private Eigentümer investieren ohnehin Jahr für Jahr etwa 30 Milliarden Euro in die energetische Modernisierung ihrer Immobilien. „Schon jetzt leisten die privaten Hauseigentümer einen überdurchschnittlich großen Beitrag für einen geringeren Energieverbrauch und für den Einsatz erneuerbarer Energien – ganz ohne staatlichen Zwang“, betonte Haus & Grund-Präsident Rolf Korneman.